Der BGH hat das Patent der Firma Apple Inc. zum Entsperren von Touchscreens mittels einer Wischbewegung mit dem Finger für nichtig erklärt. Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei miteinander verbundene Klagen der Motorola Mobility Germany und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische Patent 1 964 022 der Fa. Apple mit dem Titel „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“. Auch alle vorgelegten Hilfsanträge von Apple, die Ergänzungen zu den in Frage stehenden Merkmalen enthalten, hat der BGH für nicht patentfähig erachtet. Zum einen konnte das Problem der Technizität nicht behoben werden, zum anderen waren die Einschränkungen dem Fachmann aus dem Stand der Technik nahegelegt.