Patentrecht

Zweck eines Patents ist in erster Linie der Schutz innovativer Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung. Mittels eines Patents wird dem Patentinhaber ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol eingeräumt. Als Patentinhaber können Sie über die Verwertung Ihrer Erfindung bestimmen und sich eine exklusive Marktposition sichern. Ihr Schutzrecht können Sie auch veräußern oder eine Lizenz an Dritte vergeben. Patente stärken Unternehmen im globalen Wettbewerb und zeigen deren Innovationskraft.

Um einen Schutz für technische Erfindungen zu erlangen, bedarf es der Hinterlegung einer nationalen, europäischen oder internationalen Patentanmeldung. Die Patentanwälte von STAEGER & SPERLING verfügen über umfassende Erfahrung und Kompetenz in der Ausarbeitung und Prüfung von Patentanmeldungen und können Sie dabei von der Anmeldung über die Erteilung bis zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Patente unterstützen.

HABEN SIE FRAGEN?

Wenn Sie Fragen zum Thema Patentrecht haben oder eine Erstberatung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.