Arbeitnehmererfinderrecht

Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitstätigkeit als Arbeitnehmer geschaffen hat. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) hat der Arbeitgeber (Dienstherr) grundsätzlich einen Anspruch auf die Diensterfindungen seiner Arbeitnehmer.
Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer einen ausgleichenden Vergütungsanspruch, die sogenannte Arbeitnehmererfindervergütung.

Es kollidieren zwei unterschiedliche Interessen
a) Einerseits steht dem Arbeitgeber aus dem Dienstvertrag das geschuldete Ergebnis zu.
b) Andererseits steht nach dem Patentgesetz und dem Gebrauchsmustergesetz das gewerbliche Schutzrecht nach dem „Erfinderprinzip“ dem Erfinder zu.

Das Arbeitnehmererfindergesetzt regelt diesen Interessenausgleich und schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmererfinders und dessen Arbeitgeber.

Besondere Schwerpunkte unserer Beratung:

  • Erfindervergütung und Vergütungsansprüche (Modelle für Arbeitgeber)
  • Rechtsübergänge vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber
  • Inanspruchnahme und formelle Anforderungen
  • Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Dienstherr)

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