Designschutz

Sie können Ihr Produktdesign, Gestaltungsformen von Waren und Muster mit Hilfe eines Geschmacksmusters schützten lassen. Der Schutz ist auch unter dem Begriff „Musterschutz“ oder „Designschutz“ bekannt.

Wir ermitteln die Schutzrechtslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Anmelde- und Schutzstrategie. Wir übernehmen die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständigen Amt in Alicante (HABM) sowie der internationalen Eintragungsbehörde in Genf (WIPO).

Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist ein Verbietungsrecht: Ihr Geschmacksmuster gibt Ihnen das exlusive Recht, das Design nur selbst zu benutzen und es anderen zu verbieten. Dritte dürfen das Geschmacksmuster nicht ohne Ihre Genehmigung verwenden oder nachbilden.

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Wenn Sie Fragen zum Thema Designschutz haben oder eine Erstberatung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.